Erbschaften und Legate
Manchen Menschen ist es ein Bedürfnis, einen Teil ihres Nachlasses einer ihnen nahestehenden Institution zukommen zu lassen. Dazu braucht es ein rechtsgültiges Testament. So bestimmen Sie als Erblasser/-in selbst, wen oder was Sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens unterstützen möchten. Legate und Erbschaften an die Brunau-Stiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit und kommen vollumfänglich unserem Stiftungszweck zu Gute.
Ihr Vermächtnis macht den Unterschied
Mit einem Legat oder einer Erbschaft zu Gunsten der Brunau-Stiftung ermöglichen Sie uns, auch in Zukunft in die Ausbildung von jungen Menschen mit einer physischen und/oder psychischen Beeinträchtigung zu investieren. Spenden und Vermächtnisse werden von uns mit grossem Respekt im Sinne des/der Schenkenden eingesetzt. Falls Sie erwägen, die Brunau-Stiftung mit einem Legat oder einer Erbschaft zu berücksichtigen, dürfen Sie sich jederzeit vertraulich an uns wenden. Weitere Informationen finden Sie im Zewo-Merkblatt (PDF).
Wir beraten Sie gerne persönlich
Wenn Sie Hilfe zum Verfassen eines Testamentes brauchen, bieten wir Ihnen sehr gerne unsere Unterstützung an. Bitte nehmen Sie für ein persönliches Gespräch mit unserem Geschäftsführer, René Grübel, Kontakt auf. Ihre Fragen werden streng vertraulich behandelt und sind völlig unverbindlich.